Ich lehne die elektronische Gesundheitskarte ab!

Dies ist ein Kommentar, den ich ursprünglich Anfang 2017 auf der Website von „dieDatenschützer Rhein Main“ unter einem Artikel mit dem Thema
„Auch 2016 ohne elektronische Gesundheitskarte ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen: Geht das? Wenn Ja, wie? Ein Angebot zum Erfahrungsaustausch“ schrieb.
Er wurde zudem als Erfahrungsbericht von der Website „patientenrechte-datenschutz.de“ als eigenständiger Artikel übernommen.

Für die Kontinuität mit zukünftigen Artikeln auf diesem Blog möchte ich ihn auch hier noch einmal veröffentlichen.

 

Ich war bis Dezember 2016 bei der Barmer GEK versichert und hatte seit Einführung der eGK hin und wieder Probleme mit ihr, obwohl ich sie nie besaß.
Der Barmer GEK hatte von Anfang an kein Foto übergeben und via Mail hatte ich erklärt, weshalb ich die eGK (genauer: das dahinterstehende System) ablehne und es für mich definitiv keine eGK geben wird *solange der Gesetzgeber kein Umdenken hat*.
Es wurde sich darauf geeinigt, dass ich monatlich Behandlungsscheine (wie weiter oben bereits erklärt nennt die Barmer GEK so ihre Ersatzbescheinigungen) via Mail beantragen soll.
Das war okay für mich.

Das ging seit etwa 2012 gut bis dann Ende 2015 dieses Prinzip zur Zerreißprobe kam.
Meinen Behandlungsschein hatte ich versäumt zuhause einzustecken, sodass ich beim Hausarzt am anderen Ende der Stadt ohne Versicherungsnachweis dastand.
Da es zuvor bereits schon mal funktioniert hatte, rief ich hoffnungsvoll die Hotline der Barmer GEK an und bat um ein Faxen des Behandlungsscheines direkt in die Praxis.
Dies wurde durch die Dame in der Hotline abgelehnt – auch trotz Hinweis meinerseits, dass dieser vierteljährliche Check für mich beim Hausarzt lebensentscheidend sein kann. Die Dame blieb beim Nein.
Ich ging an diesem Tag im Anfang Dezember 2015 unbehandelt heim, da auch meine damalige Hausarztpraxis ohne Versicherungsnachweis die Behandlung verweigerte.
“Mal schnell eben heim den Schein holen” ging aufgrund eingeschränkter Mobilität nicht.
Zu dem Zeitpunkt war ich am Boden zerstört, da ich mit solch einer Ansage in der Hotline niemals gerechnet hatte. Ich ging auch den gesamten Monat nicht mehr zum Arzt.

Erst als ich mich davon wieder einigermaßen erholt hatte, fasste ich den Wutmut und machte mir über die Barmer GEK auf Twitter mit einer scharfen Schlagzeile Luft.
Einige Tage später wurde ich von der Kreisbezirks/Regional-Irgendwas-Chefin der Barmer GEK höchstpersönlich angerufen um das Problem zu klären.
Im Fazit sollte ich danach zukünftig wieder monatlich meine Behandlungsscheine erhalten und könne in Zukunft mich direkt an sie wenden.
Einen verhinderten, für mich wichtigen Arzttermin, die daraus gefolgten Nachteile und die Verknappung für mich wichtiger Medikamente hat dieses Ergebnis aber nicht ungeschehen gemacht.

Im Juli 2016 zog ich in ein anderes Bundesland und wechselte daher auch den Hausarzt.
Das gleiche Spiel von vorn; die selben Diskussionen, dass auf der eGK doch bisher nur die Stammdaten stehen würden.
Abgeworben durch meine Lebenspartnerin wechselte ich zum 1. Januar 2017 von der in Ungnade gefallenen Barmer GEK in die kleine BKK Vital.
Bereits beim Erstgespräch in der Geschäftsstelle mit dem Mitarbeiter betonte ich, dass ein Wechsel für mich nur stattfinden wird, wenn ich keine eGK erhalte und dass an dieser Einstellung – bis der Gesetzgeber ein Umdenken hatte – nicht zu rütteln ist.
Erstaunlicherweise scheinen kleinere Krankenkassen damit wesentlich weniger ein Problem zu haben als die etablierten Großen.
Bei der Anmeldung fügte er an die Stelle, an die ein Passfoto gemusst hätte, einen kleinen Zettel mit der Aufschrift “Kunde wünscht keine eGK” und das war’s.
Statt den Behandlungsscheinen pro Monat darf ich nun Abrechnungsscheine pro Quartal beantragen.
Damit bin ich äußerst zufrieden bisher…
…wäre da doch nur nicht die neue Hausarztpraxis, die selbst mit diesen Abrechnungsscheinen ein Problem hat und auch heute Morgen beim vierteljährlichen Check wieder nachhakte: “Haben Sie denn inzwischen mal eine Karte?” – “Nein, werde ich auch nicht bekommen.”

Und dabei bleibt es. Solange meine Krankenkasse mitspielt – und da habe ich mit meiner neuen Krankenkasse ein gutes Gefühl – und ich ordentliche Abrechnungsscheine erhalte, habe ich meine Nachweispflicht erfüllt.
Natürlich bin ich mir bewusst, dass auch auf die Praxen Druck ausgeübt wird und es für sie umständlicher ist mit Abrechnungsscheinen abzurechnen, aber das ist die Baustelle des Gesetzgebers.

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